
Rechtsgebiet(e): Familienrecht
Referent: Lars Mückner
Fortbildungs-Nr.: 09268602
„Bis das der Tod Euch scheidet…“ Die Ehe ist ein Bündnis, welches darauf ausgelegt ist, lebenslänglich zu gelten. Vordergründig könnte die anwaltliche Beratung also auf Eheverträge, steuerliche Gestaltung, Unterhalt, die Vertretung der Kinder und abschließend das Erbrecht beschränkt werden. Zu Ehescheidungen und Umgangsrecht zu beraten empfiehlt sich oft erst, wenn schon Feuer unter dem Dach ist, denn bei einer intakten Beziehung zu deren Scheitern zu beraten stößt oft nicht auf Begeisterung.
Das Leben endet aber häufig nicht abrupt, sondern über längere Krankheit. Störungen im Denken, Fühlen und Handeln können Ehegatten unfähig machen, deren eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Entgegen der verbreiteten Meinung in der Bevölkerung bleiben Ehegatten selbstständige Rechtssubjekte, die Vertretung ist nur in bestimmten vorgesehen und, seit dem 1.1.2023, für 6 Monate auch nach § 1358 BGB (Ehegattenvertretungsrecht, entgegen dem Wortlaut nicht nur im Bereich der Gesundheitssorge).
Ehegatten können hier dazu beraten werden, Recht-schaffend zu werden, indem sie über die gesetzlichen (beschränkten) Vertretungsmöglichkeiten informiert werden und eigenständige Vorkehrungen für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit treffen. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung sowie das sogenannte Elterntestament sind im Studium und auch in der Beratungspraxis nicht sehr präsent.
Dabei könnte eine anwaltliche Beratung über diese lebensbegleitenden Umstände einen echten Mehrwert darstellen und eine langfristige Bindung der Mandanten fördern.
Das Unbekannte wirkt stets komplex und schwierig. Die Fortbildung zeigt auf, dass die Themenbereiche im Grunde übersichtlich und einer verstehenden Analyse zugänglich sind. Das gibt die Möglichkeit zu einer einfachen, aber die Bindung der Mandantschaft verstärkenden Beratung.
An Fallbeispielen werden Möglichkeiten und Grenzen der Vertretung von Ehegatten deutlich gemacht, es werden auch allgemein zugängliche Formulare zur Verfügung gestellt. Ist bei erheblichen Vermögenswerten eine notarielle Beratung und eine steuerrechtliche Analyse empfehlenswert, so ist für die meisten Ehegatten die Möglichkeit zur eigenen Rechtsgestaltung ausreichend.
Eine instruktive Arbeitsunterlage rundet die Veranstaltung ab.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag live über das eLearning Center verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche wird der Referent im Video, die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum eLearning.
305,00 € (USt.-befreit)
265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin