
Rechtsgebiet(e): Bau- und Architektenrecht
Referentin: Birgitta Bergmann-Streyl
Fortbildungs-Nr.: 16268997
Nach der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17 –, wonach der Besteller im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung seinen Schaden nicht mehr nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen kann, ist der Vorschussanspruch ein beliebtes Mittel, um dem Besteller Liquidität für die Mängelbeseitigung zu gewähren. Hierbei sollten aber die Anforderungen an diesen Anspruch und die Notwendigkeit der Abrechnung nicht unterschätzt werden. Die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Themenfeld wird dargelegt und diskutiert.
Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage der versierten Referentin mit allen wichtigen Hinweisen.
305,00 € (USt.-befreit)
265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin