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Die Abnahme – die maßgebliche Schnittstelle im werkvertraglichen Fall! und der Vorschussanspruch – der Shootingstar unter den Gewährleistungsansprüchen!

Rechtsgebiet(e): Bau- und Architektenrecht

Referentin: Birgitta Bergmann-Streyl

Fortbildungs-Nr.: 16268997

Format: Online-Vortrag LIVE Online-Vortrag LIVE

Datum: Ein Kalendersymbol. 10.12.2027

Uhrzeit: Uhrzeit der Veranstaltung 13:00 Uhr -
18:30 Uhr

Dauer: Zeitstunden nach § 15 FAO oder BNotO 5h – nach § 15 FAO

Ort: Eine Person unter einem Dach, steht für Hotel. Online Online nehmen Sie einfach und unkompliziert über Ihren Browser an der Fortbildung teil. Mehr Informationen finden Sie in den FAQs.

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Kaum eine gesetzliche Regelung hat eine solch große Bedeutung und wird doch so häufig bei der praktischen Umsetzung der werkvertraglichen Kooperation außer Acht gelassen. Anhand aktueller Rechtsprechung soll die Bedeutung der Abnahme für die Abwicklung eines Bauvertrags beleuchtet werden. Die Abnahmeformen in der VOB/B und im BGB sowie ihre Voraussetzungen werden vorgestellt. Dabei ist auch die Bedeutung und Reichweite des Abrechnungsverhältnisses zu diskutieren.
 

Nach der maßgeblichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17 –, wonach der Besteller im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung seinen Schaden nicht mehr nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen kann, ist der Vorschussanspruch ein beliebtes Mittel, um dem Besteller Liquidität für die Mängelbeseitigung zu gewähren. Hierbei sollten aber die Anforderungen an diesen Anspruch und die Notwendigkeit der Abrechnung nicht unterschätzt werden. Die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Themenfeld wird dargelegt und diskutiert.

 

Teilnehmer erhalten eine instruktive Arbeitsunterlage der versierten Referentin mit allen wichtigen Hinweisen.

Referentin

Profilbild von Brigitta Bergmann-Streyl

Birgitta Bergmann-Streyl

(mehr Infos)

Regulärer Kostenbeitrag

305,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

265,00 € (USt.-befreit)

Die Ermässigung gilt für: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Rechtsanwaltskammer Braunschweig, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Rechtsanwaltskammer Kassel, Rechtsanwaltskammer Köln, Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Rechtsanwaltskammer Sachsen, Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwaltskammer Thüringen, Rechtsanwaltskammer Tübingen, Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, Rechtsanwaltskammer Berlin