
Rechtsgebiet(e): Notare
Referentin: Susanne Pfuhlmann-Riggert
Fortbildungs-Nr.: 03268577
Der Sozialhilferegress zählt zu den haftungs- und gestaltungsrelevanten Themen der notariellen Praxis. Insbesondere bei lebzeitigen Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, bei Überlassungsverträgen mit Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvorbehalten sowie bei Vereinbarungen über Pflege- und Versorgungsleistungen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit Sozialhilfeträger auf übertragene Vermögenswerte zugreifen können.
Die Veranstaltung vermittelt Notarinnen und Notaren einen fundierten Überblick über die sozialhilferechtlichen Grundlagen und deren Auswirkungen auf die notarielle Vertragsgestaltung. Im Mittelpunkt stehen die Schenkungsrückforderung wegen Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB), die Durchsetzung entsprechender Ansprüche durch Sozialhilfeträger sowie die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung.
Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, aktuelle Entwicklungen beim Elternunterhalt sowie Fragen des Vermögensschutzes und der Nachfolgeplanung behandelt.
Die Teilnehmenden erhalten damit wertvolle Hinweise für die rechtliche Bewertung, die Risikoberatung der Beteiligten und die Umsetzung in die notarielle Praxis im Spannungsfeld zwischen Vermögensnachfolge und Sozialhilferegress.
355,00 € (USt.-befreit)
265,00 € (USt.-befreit)
Die Ermässigung gilt für: Ermäßigung für Notarassessoren