Fortbildung im Informationstechnologierecht gemäß § 15 FAO

eLearning/Selbststudium
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Präsenzveranstaltungen
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Das Fortbildungsprogramm des DAI bietet jeder Fachanwältin und jedem Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt in vielfältigen Seminaren und eLearning-Angeboten neuestes und praxisgerechtes Wissen in modernen Lernstrukturen. Erfahrene Referentinnen und Referenten aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft informieren Sie über aktuelle Entwicklungstendenzen, Entscheidungen und Gesetzesänderungen zu allen relevanten IT-rechtlichen Themen. Hochwertige Seminarunterlagen (auch in elektronischer Form als DAIbook) sorgen für einen hohen Nutzen weit über die eigentliche Veranstaltung hinaus.

Programm:

Das DAI bietet im Informationstechnologierecht ganzjährig praxisrelevante Veranstaltungen an. Die Bandbreite der Themen umfasst die aktuelle Rechtsprechung zum IT-Recht ebenso wie die wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Implikationen auf IT-Plattformen in Handel und Industrie. Weitere Schwerpunkte bilden die Vertragsgestaltung bei komplexen Softwareprojekten sowie Haftungsfragen bei IT-Sicherheitsmängeln, die rechtliche Strukturierung digitaler Prozesse sowie die Auswirkungen der DSGVO, des BDSG und der E-Privacy-Verordnung in Rechtsprechung und Gestaltungspraxis. Auf dem jährlich im November in München stattfindenden „Praxisforum IT-Recht“ vermitteln Referenten aus der Richterschaft sowie Hochschullehrer aus den Bereichen Recht und Informationstechnologie in einem jährlichen Update wesentliches Wissen, um rechtliche Fragestellungen in der Fall- und Beratungspraxis qualifiziert beantworten zu können.

Bundesweites Fortbildungsangebot:

Das DAI verfügt über drei eigene Ausbildungscenter in Bochum, Berlin und Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) und bietet seine Seminare darüber hinaus an über 50 attraktiven Veranstaltungsorten, wie z. B. in Köln, München, Hamburg etc., an. So können Sie Ihre Pflicht zur jährlichen Fortbildung nach § 15 FAO ortsnah in Ihre anwaltliche Praxis einbinden. Viele Fortbildungsveranstaltungen des DAI finden in Kooperation mit regionalen Rechtsanwaltskammern statt. Mitglieder dieser Kammern können die Veranstaltungen zu einem ermäßigten Kostenbeitrag buchen.

Online-Fortbildung:

Das DAI eLearning Center bietet mit seinen verschiedenen eLearning-Formaten eine weitere Möglichkeit zur flexiblen Fortbildung nach § 15 FAO. Dort können Sie mit den Online-Kursen und Online-Vorträgen 5 FAO-Stunden im Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO vollkommen zeit- und ortsunabhängig absolvieren. Live-Übertragungen von Online-Vorträgen ermöglichen eine Fortbildung nach § 15 Abs. 2 FAO.

Profitieren auch Sie von der Qualität und Aktualität unserer Fortbildung!

Wählen Sie aus unserem Angebot im Informationstechnologierecht die für Sie passende Veranstaltung aus und bilden Sie sich zielgerichtet und lösungsorientiert im Informationstechnologierecht weiter!