Fortbildung im Familienrecht gemäß § 15 FAO

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Im Fachanwaltslehrgang vermitteln erfahrene Praktiker den angehenden Fachanwältinnen und Fachanwälten umfassend familienrechtliche Grundlagen – über das FamFG, die Mandatsbearbeitung bei Trennung und Scheidung, das Güterrecht, das Unterhaltsrecht, die Einkommensermittlung, Verfahrenswerte sowie Gebühren bis hin zur Vermögensauseinandersetzung und zum Versorgungsausgleich.
Die jährlich im Frühjahr in Köln stattfindende Jahresarbeitstagung bietet unter besonderer Berücksichtigung der anwaltlichen Praxis einen umfassenden Überblick zu den aktuell im Familienrecht und seinen Nebengebieten bedeutsamsten Fragestellungen einschließlich der aktuellen BGH-Rechtsprechung. Das „DAIvent an der Ostsee: Aktuelles Familienrecht“ im August ermöglicht Ihnen eine fundierte Fortbildung in entspannter Atmosphäre. Ganzjährig bietet das DAI im Familienrecht eine Vielzahl von praxisrelevanten Veranstaltungen an. Die Bandbreite der Themen umfasst dabei unter anderem die verschiedenen Aspekte des Unterhaltsrechts, des Sorgerechts der Eltern für ihre Kinder, das Wechselmodell, Sachverständigengutachten in Kindschaftsverfahren, den Versorgungsausgleich, das Güterrecht, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Fragen von Trennung und Scheidung. Die fachliche Qualifizierung und Fortbildung für Verfahrensbeistände gemäß § 158a FamFG, sowie die Neuregelung des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts zum 01.01.2023 und die Darstellung zu Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen des Unternehmers sowie zu Unternehmer-Vorsorgevollmachten werden ebenfalls für die anwaltliche Praxis aufbereitet.