Mit Urteil vom 04.07.2019 (Rs. C 377/17, NZBau 2019, 511) hat der EuGH festgestellt, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) verstoßen. Prof. Dr. Werner Langen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Mönchengladbach stellt in seinem aktuellen Artikel aus dem BRAK Magazin 1/2020 dar, wie sich die Entscheidung des EuGH auf bereits abgeschlossene und bis zur Neufassung der HOAI noch abzuschließende Architekten- und Ingenieurverträge auswirkt.
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