Das Kostenfestsetzungsverfahren wird in der Praxis oft als Nebensache „vernachlässigt“, dabei ist es regelmäßig für die obsiegende Partei – oder die dahinterstehende Rechtsschutzversicherung – ebenfalls ein Bedürfnis die Kosten erstattet zu erhalten bzw. beim Unterliegen auch nur wegen solcher Kosten beansprucht zu werden, die tatsächlich zu tragen sind.
Welche Anträge wie und wann zu stellen sind, welche Gebühren und Kosten überhaupt in den Antrag einfließen dürfen bzw. sollten, des Weiteren, ob Umsatzsteuer in den Antrag Einzug findet oder nicht und was alles bei der Überprüfung bei Eingang eines ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses beachtet werden muss, möchten wir in diesem Modul erläutern.
Ob als Auffrischung für Berufserfahrene oder als Grundlage für Berufseinsteiger - Viele Übungen zur Vertiefung des Gelernten, erleichtern das Verstehen und Behalten der Inhalte und lassen sich optimal in den Berufsalltag integrieren.
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Ausführliche Informationen finden Sie in der Ausschreibung über den Link Weiterlesen Kostenfestsetzung – Das besondere Nachverfahren zum jeweiligen Hauptverfahren