- Das DAI-Bonussystem gewährt den Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen des DAI innerhalb eines Jahres ab der siebten Stunde eine Gutschrift von 5 Euro pro Stunde.
- Die Gutschriften können seit dem 1. Januar 2006 während eines Kalenderjahres akkumuliert werden; so erreicht z. B. ein Teilnehmer, der während eines Jahres an drei Veranstaltungen von insgesamt 18 Stunden Dauer teilgenommen hat, eine Gutschrift von 5 Euro für 12 Stunden = 60 Euro.
- Diese Gutschrift wird frühestens im darauf folgenden Jahr bei der ersten Teilnahme an einer DAI-Veranstaltung eingelöst und mit dem Kostenbeitrag verrechnet. Die Verrechnung der gesammelten Gutschriften setzt die vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühren voraus.
- Teilnehmer können die im vorangegangenen Jahr erzielte Gutschrift auf Wunsch auf beliebig viele DAI-Veranstaltungen verteilen.
- Alle nicht eingelösten Gutschriften erlöschen mit dem 31. Dezember des Kalenderjahres, das dem Jahr folgt, bei dem die Gutschriften erzielt wurden.
- Gutschriften werden ausschließlich mit den Kostenbeiträgen für DAI-Veranstaltungen verrechnet. Eine andere Art der Erstattung oder Auszahlung findet nicht statt.
- Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres beginnt eine erneute Berechnung von Gutschriften, unabhängig von den erreichten Gutschriften im vergangenen Jahr.
- Eine Übertragung der Gutschriften ist nicht möglich.
- Bei zusätzlich in Anspruch genommenen Veranstaltungsrabatten, wie dem Internetrabatt, wird erst dieser Rabatt berechnet und dann die Gutschrift verrechnet.
- Ausgenommen vom gesamten Bonussystem sind Fachlehrgänge, Grundkurse und DAI-Kooperationsveranstaltungen, die ausschließlich über Rechtsanwalts- oder Notarkammern gebucht werden können.