Teilnahmebedingungen Bonussystem
  1. Das DAI-Bonussystem gewährt den Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen des DAI innerhalb eines Jahres ab der siebten Stunde eine Gutschrift von 5 Euro pro Stunde.
  2. Die Gutschriften können seit dem 1. Januar 2006 während eines Kalenderjahres akkumuliert werden; so erreicht z. B. ein Teilnehmer, der während eines Jahres an drei Veranstaltungen von insgesamt 18 Stunden Dauer teilgenommen hat, eine Gutschrift von 5 Euro für 12 Stunden = 60 Euro.
  3. Diese Gutschrift wird frühestens im darauf folgenden Jahr bei der ersten Teilnahme an einer DAI-Veranstaltung eingelöst und mit dem Kostenbeitrag verrechnet. Die Verrechnung der gesammelten Gutschriften setzt die vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühren voraus.
  4. Teilnehmer können die im vorangegangenen Jahr erzielte Gutschrift auf Wunsch auf beliebig viele DAI-Veranstaltungen verteilen.
  5. Alle nicht eingelösten Gutschriften erlöschen mit dem 31. Dezember des Kalenderjahres, das dem Jahr folgt, bei dem die Gutschriften erzielt wurden.
  6. Gutschriften werden ausschließlich mit den Kostenbeiträgen für DAI-Veranstaltungen verrechnet. Eine andere Art der Erstattung oder Auszahlung findet nicht statt.
  7. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres beginnt eine erneute Berechnung von Gutschriften, unabhängig von den erreichten Gutschriften im vergangenen Jahr.
  8. Eine Übertragung der Gutschriften ist nicht möglich.
  9. Bei zusätzlich in Anspruch genommenen Veranstaltungsrabatten, wie dem Internetrabatt, wird erst dieser Rabatt berechnet und dann die Gutschrift verrechnet.
  10. Ausgenommen vom gesamten Bonussystem sind Fachlehrgänge, Grundkurse und DAI-Kooperationsveranstaltungen, die ausschließlich über Rechtsanwalts- oder Notarkammern gebucht werden können.
Weitere Informationen
Telefon-Zentrale:  0234 - 970 64-0
Telefax:  0234 - 70 35 07
e-mail:  info@anwaltsinstitut.de
Internet:  www.anwaltsinstitut.de