Teilnahmebedingungen des Deutschen Anwaltsinstituts e.V.

Anmeldung
Für alle Veranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstitut e.V. ist eine vorherige schriftliche Anmeldung (per Brief, Fax oder online über das Internet) erforderlich. Online-Anmeldungen können Sie über unsere Homepage www.anwaltsinstitut.de vornehmen. Bitte wählen Sie dazu den Button Veranstaltungen.

Anmeldebestätigung
Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anmeldung die Ablehnung erklärt haben. Zudem erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung, die wir Ihnen mit den weiteren Tagungsunterlagen übersenden. Eine Teil-Anmeldung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich.

Teilnahmegebühr
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung bis sieben Tage vor Beginn der Tagung. Bei dem überwiegenden Teil aller Veranstaltungen können Sie zu einer ermäßigten Gebühr teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Veranstaltung weniger als zwei Jahre zur Anwaltschaft zugelassen sind. In diesem Falle übersenden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Zulassungsurkunde. Bei einigen Veranstaltungen bestehen noch weitergehende Ermäßigungen für Rechtsreferendare. Die Preisermäßigungen sind jeweils gesondert ausgeschrieben.

Leistungsumfang
Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen und – so weit angekündigt – die Tagungsgetränke, Mittagsimbiss und ggf. Abendessen. Des Weiteren ist die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung eingeschlossen.

Rücktritt des Teilnehmers
Schriftliche Um- und Abmeldungen sind bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro bzw. 25,00 Euro bei Lehrgängen möglich. Danach ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist nur bis vor Beginn der Veranstaltung möglich. Es entsteht für Sie die o. g. Bearbeitungsgebühr. Eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Ein teilweiser/tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie eine teilweise/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich.

Absage von Seminaren und notwendige Programmänderungen
Die Veranstaltung kann aus wichtigem Grund, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Hotelschließung oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Im Fall einer zu geringen Teilnehmerzahl hat die Absage nicht später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen. In allen anderen Fällen einer Absage aus wichtigem Grund sowie in Fällen notwendiger Änderungen des Programms, insbesondere eines Dozentenwechsels, wird das DAI die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informieren. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, erstatten wir Ihnen umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des DAI.

Arbeitsunterlagen
Die Arbeitsunterlagen werden Ihnen zu Beginn der Veranstaltung durch unsere Tagungsbetreuer ausgehändigt.

Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen des DAI sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. vervielfältigt oder verbreitet werden. Das DAI behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stehen exklusiv den Teilnehmern zur Verfügung.

Datenschutz
Uns übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namens- und Anschriftendaten werden über die Teilnehmerliste den anderen Seminarteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen übermittelt. Wünschen Sie keine Informationen über weitere DAI-Veranstaltungen, teilen Sie uns dies bitte kurz mit.

Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Veranstaltung mit Klausur (Fachlehrgang) oder einer Veranstaltung mit Erfolgsnachweis erhalten Sie ein Zertifikat. In der Regel sind die Veranstaltungen der Fachinstitute zu den Gebieten der Fachanwaltschaften für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Ebenso erfüllen die Veranstaltungen des Fachinstituts für Notare in der Regel die Anforderungen gemäß § 6 BNotO, AVNot. Um den rechtlichen Anforderungen an die Anerkennung von Klausuren und Erfolgsnachweisen zu entsprechen, werden den Teilnehmern an solchen Leistungsnachweisen zur Durchführung gesonderte Hinweise gegeben.

Hotelbuchungen
In der Regel haben wir in dem Veranstaltungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent für unsere Teilnehmer zu Vorzugspreisen reserviert. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung beim Hotel unter Hinweis auf Ihre Teilnahme an der DAI-Veranstaltung selbst vor.

Bildungsschecks/ Prämiengutscheine/DAI-Bonussystem
Bildungsschecks und Prämiengutscheine werden anerkannt, wenn sie gleichzeitig mit der Anmeldung eingereicht werden. Der Vertrag wird bei Bildungsschecks dann wirksam, wenn der beantragte Zuwendungsbescheid durch die Bewilligungsbehörde erteilt wird.
  1. Das DAI-Bonussystem gewährt den Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen des DAI innerhalb eines Jahres ab der siebten Stunde eine Gutschrift von 5 Euro pro Stunde.
  2. Die Gutschriften können seit dem 1. Januar 2006 während eines Kalenderjahres akkumuliert werden; so erreicht z. B. ein Teilnehmer, der während eines Jahres an drei Veranstaltungen von insgesamt 18 Stunden Dauer teilgenommen hat, eine Gutschrift von 5 Euro für 12 Stunden = 60 Euro.
  3. Diese Gutschrift wird frühestens im darauf folgenden Jahr bei der ersten Teilnahme an einer DAI-Veranstaltung eingelöst und mit dem Kostenbeitrag verrechnet. Die Verrechnung der gesammelten Gutschriften setzt die vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühren voraus.
  4. Teilnehmer können die im vorangegangenen Jahr erzielte Gutschrift auf Wunsch auf beliebig viele DAI-Veranstaltungen verteilen.
  5. Alle nicht eingelösten Gutschriften erlöschen mit dem 31. Dezember des Kalenderjahres, das dem Jahr folgt, bei dem die Gutschriften erzielt wurden.
  6. Gutschriften werden ausschließlich mit den Kostenbeiträgen für DAI-Veranstaltungen verrechnet. Eine andere Art der Erstattung oder Auszahlung findet nicht statt.
  7. Zu Beginn eines neuen Kalenderjahres beginnt eine erneute Berechnung von Gutschriften, unabhängig von den erreichten Gutschriften im vergangenen Jahr.
  8. Eine Übertragung der Gutschriften ist nicht möglich.
  9. Bei zusätzlich in Anspruch genommenen Veranstaltungsrabatten, wie dem Internetrabatt, wird erst dieser Rabatt berechnet und dann die Gutschrift verrechnet.
  10. Ausgenommen vom gesamten Bonussystem sind Fachlehrgänge, Grundkurse und DAI-Kooperationsveranstaltungen, die ausschließlich über Rechtsanwalts- oder Notarkammern gebucht werden können.
Weitere Informationen
Telefon-Zentrale:  0234 - 970 64-0
Telefax:  0234 - 70 35 07
e-mail:  info@anwaltsinstitut.de
Internet:  www.anwaltsinstitut.de