Das DAI-Fortbildungssiegel

Nach dem großen Erfolg im letzten Jahr wird das DAI auch in 2010 wieder Veranstaltungen zur Erlangung des DAI-Fortbildungssiegel für Rechtsanwälte in verschiedenen Fachbereichen anbieten. In diesem Kalender wie auch bei der Online-Buchung finden Sie die Veranstaltungen für das Fortbildungssiegel diesmal, anders als bei der ersten Ankündigung im letzten Jahr, bei den Veranstaltungsprogrammen der jeweiligen Fachinstitute. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sich gleichzeitig auch über die anderen Programme des jeweiligen Fachinstituts zu informieren.

Info und Vergabebedingungen


Für folgende Teilrechtsgebiete können zurzeit DAI-Fortbildungssiegel erworben werden:

DAI-Ausbildungscenter Berlin

Zur Zeit werden keine Semianre angeboten.





DAI-Ausbildungscenter Bochum

Zur Zeit werden keine Semianre angeboten.





DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main
Frankfurt/Heusenstamm


Zur Zeit werden keine Semianre angeboten.





Kiel, Haus des Sports

Zur Zeit werden keine Semianre angeboten.






Info und Vergabebedingungen

Das DAI-Fortbildungssiegel für Rechtsanwälte

Was ist das DAI-Fortbildungssiegel?

Das DAI-Fortbildungssiegel ist eine vom Deutschen Anwaltsinstitut e.V. an Rechtsanwälte vergebene Bestätigung zum erfolgreich nachgewiesenen Erwerb und der Vertiefung besonderer durch Fortbildung erworbener Fachkenntnisse auf einem Teilrechtsgebiet. Das DAI-Fortbildungssiegel kann nur von Rechtsanwälten erworben werden. Voraussetzungen dafür sind die Teilnahme an bestimmten DAI-Fortbildungsveranstaltungen und das Bestehen einer Fachklausur.

Nach Erfüllung der für das DAI-Fortbildungssiegel bestehenden Voraussetzungen erhalten die Bewerber ein Zeugnis, in dem bestätigt wird, dass sie das Siegel über die erfolgreiche Fortbildung des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. auf dem jeweiligen Rechtsgebiet erworben haben. Das ausgehändigte Zeugnis im DIN A4-Format enthält auch die Unterschrift des Vorsitzenden des DAI-Vorstandes und das dafür entworfene DAI-Siegel.

Dieses Siegel kann in Form einer Urkunde, eines Textzusatzes oder eines lizenzierten Siegels öffentlichkeitswirksam auf Briefköpfen, in den Kanzleiräumen oder auf anderen Geschäftspapieren verwendet werden. Es bescheinigt nicht nur, dass der Siegelträger seiner anwaltlichen Verpflichtung zur Fortbildung ordnungsgemäß nachgekommen ist, sondern auch, dass er spezielle, durch Fortbildung erworbene besondere Kenntnisse auf einem Teilrechtsgebiet nachgewiesen hat.



Welche Institutionen sind an der Verleihung des DAI-Fortbildungssiegels beteiligt?

Die Ausrichtung, Durchführung und Verleihung des DAI-Fortbildungssiegels liegt ausschließlich in der alleinigen Verantwortung des Deutschen Anwaltsinstituts e.V., das als anerkannte juristische Aus- und Fortbildungsinstitution der Rechtsanwalts- und Notarkammern über eine langjährige fachliche Erfahrung in der beruflichen Weiterbildung von Rechtsanwälten und Notaren verfügt. Das DAI besitzt die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen einschließlich dreier etablierter Aus- und Fortbildungscenter, in denen die vorgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen zur Erlangung des DAI-Fortbildungssiegels ordnungsgemäß durchgeführt werden.



Für wen ist das DAI-Fortbildungssiegel gedacht?

Es steht grundsätzlich jedem Rechtsanwalt offen, ein DAI-Fortbildungssiegel zu erwerben. Besonders wurde das DAI-Fortbildungssiegel für folgende Personen entworfen:
  • Anwälte, die ihre besonderen Fachkenntnisse auf einem bestimmten Teilrechtsgebiet dokumentieren wollen
  • Berufsanfänger, die sofort nach ihrer Zulassung spezialisiert arbeiten wollen und ihre besonderen Fachkenntnisse durch Fortbildungsnachweis dokumentieren wollen
  • Anwälte, für die eine Qualifizierung in einem Teilrechtsgebiet ein Mittel darstellt, die in der FAO geforderten Fallzahlen zu dem jeweiligen Fachgebiet schneller erlangen zu können
  • Fachanwälte, die ihr Interesse in Teilrechtsgebieten außerhalb (oder ggf. sogar auch innerhalb) ihres Fachgebietes besonders hervorheben möchten
Daneben eignen sich die DAI-Veranstaltungen für das Fortbildungssiegel, deren Inhalte als Teilrechtsgebiete der Fachanwaltschaften gelten, grundsätzlich auch als Pflichtfortbildung für Fachanwälte gem. § 15 FAO.



Wie wird das DAI-Fortbildungssiegel erworben?

Das DAI-Fortbildungssiegel erhält ein Rechtsanwalt, wenn:
  • die Teilnahme an einer für den Erwerb des Fortbildungssiegels besonders gekennzeichneten DAI-Veranstaltung von 10 Stunden Dauer auf dem jeweiligen Rechtsgebiet durch Anwesenheitsbestätigung nachgewiesen werden kann.
  • eine bei der betreffenden DAI-Veranstaltung ausgehändigte Arbeitsunterlage von ca. 150 Seiten im Selbststudium durchgearbeitet wurde.
  • eine für den Erwerb des Fortbildungssiegels besonders gekennzeichnete DAI-Klausur von 2,5 Stunden Dauer auf dem jeweiligen Rechtsgebiet von dem vom Deutschen Anwaltsinstitut dazu eigens bestellten Korrektor mit "erfolgreich" bewertet wurde.
Die vom DAI zum Erwerb des DAI-Fortbildungssiegels besonders gekennzeichneten Veranstaltungen umfassen jeweils 10 Stunden Unterrichtszeit, verteilt auf 2 Tage. Sie werden von einem ausgewiesenen Referenten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet geleitet, der auch die inhaltliche Verantwortung für die betreffende Veranstaltung trägt.

Die für den Erwerb des DAI-Fortbildungssiegels notwendigen Klausuren von 2,5 Stunden Dauer werden im zeitlichen Abstand von ca. 6 Wochen nach der betreffenden Fortbildungsveranstaltung abgelegt. Die Klausuren sind ähnlich den Fachanwaltsklausuren aus Fällen und Fragen zu dem betreffenden Rechtsgebiet zusammengestellt.

Sollte die Klausur eines Kandidaten die Bewertung "nicht erfolgreich" erhalten, hat der Kandidat die Möglichkeit, die Klausur innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erneut abzulegen, ohne den Nachweis eines erneuten Besuchs der dazugehörigen besonders gekennzeichneten DAI-Fortbildungsveranstaltung erbringen zu müssen. Sollte sich der Kandidat später als ein Jahr nach dem Nichtbestehen einer Klausur erneut für das DAI-Fortbildungssiegel bewerben, hat er sowohl den Nachweis des erneuten Besuchs der besonders gekennzeichneten DAI-Fortbildungsveranstaltung zu erbringen als auch die Klausur erneut abzulegen.

Die Klausur für die Erlangung des DAI-Fortbildungssiegels kann nicht ohne vorherigen Besuch der jeweiligen besonders gekennzeichneten DAI-Fortbildungsveranstaltung abgelegt werden. Hingegen ist eine Teilnahme an einer Veranstaltung, die speziell zum Erwerb des DAI-Fortbildungssiegels dient, auch ohne Teilnahme an der dazu gehörigen Klausur möglich.



Wie lange ist das DAI-Fortbildungssiegel gültig?

Das DAI-Siegel ist 2 Jahre gültig. Nach Ablauf von 2 Jahren kann der Teilnehmer sein Siegel für jeweils weitere 2 Jahre verlängern, wenn der Besuch einer weiteren, mindestens 5-stündigen DAI-Fortbildungsveranstaltung zu dem Themenbereich des jeweiligen Qualifizierungsbereiches vor dem Ablauf des 2-Jahreszeitraums nachgewiesen wird. Diese Veranstaltungen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet können, müssen aber nicht als besondere Veranstaltungen zur Erlangung des DAI-Fortbildungssiegels gekennzeichnet sein.



Wo kann das DAI-Fortbildungssiegel erworben werden?

Die DAI-Veranstaltungen zum DAI-Fortbildungssiegel und die dazu gehörigen Klausuren finden in den drei DAI-Ausbildungscentern (Bochum, Heusenstamm, Berlin) statt, um eine gleichmäßige, qualifizierte und professionelle Logistik zu gewährleisten.



Welche Kostenbeiträge werden für das DAI-Fortbildungssiegel fällig?

Das Gesamtpaket Vertiefungs- und Qualifizierungskurs einschließlich Klausurteilnahme kostet 545,- €. Die Teilnahme an einem Kurs ohne Klausurteilnahme kostet 495,- €.



Wie kann man sich zur Teilnahme am DAI-Fortbildungssiegel anmelden?

Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt am einfachsten über eine Online-Buchung auf dem Internet DAI-Portal www.anwaltsinstitut.de. Alternativ kann eine Anmeldung auch via Email an die Adresse info@anwaltsinstitut.de erfolgen. Anmeldungen per FAX: (0234) 703507

Schriftliche Anmeldungen:
Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Geschäftsstelle
Universitätsstrasse 140
44799 Bochum

Weitere Informationen zum DAI-Fortbildungssiegel erhalten Sie unter (0234) 97064-0.