| Aufgaben
des DAI Die Tätigkeit der Fachinstitute im Deutschen Anwaltsinstitut umfaßt die Aus- und Fortbildung des anwaltlichen Nachwuchses, des Rechtsreferendars und Assessors sowie des Rechtsanwalts, des angehenden Anwaltsnotars und des Notars. Dazu veranstaltet das DAI Seminare, Arbeits- und Aussprachetagungen und Lehrgänge auf allen Rechtsgebieten. Ein besonderes Aufgabengebiet ist die Vermittlung besonderer Kenntnisse auf den Fachgebieten der Fachanwaltsordnung. |
| Fachanwaltsbezeichnungen
können derzeit für das Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Medizinrecht, Transport- und Speditionsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Informationstechnologierecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht erlangt werden. Das DAI berät und unterstützt den Rechtsanwalt über die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung hinaus. Zahlreiche Praktiker- und Aussprachetagungen dienen der Fortbildung im Sinne von § 15 der Fachanwaltsordnung. Das DAI sucht die Kooperation mit Lehrstühlen der Universitäten und gestaltet mit diesen wissenschaftliche und praxisbezogene Seminare wie, z.B. Praktikerseminare mit dem Lehrstuhl für Steuerrecht an der Ruhr-Universität in Bochum. Die Zusammenarbeit mit weiteren Universitäten ist geplant. |