Aufgaben des DAI

Die Tätigkeit der Fachinstitute im Deutschen Anwaltsinstitut umfaßt die Aus- und Fortbildung des anwaltlichen Nachwuchses, des Rechtsreferendars und Assessors sowie des Rechtsanwalts, des angehenden Anwaltsnotars und des Notars. Dazu veranstaltet das DAI Seminare, Arbeits- und Aussprachetagungen und Lehrgänge
auf allen Rechtsgebieten. Ein besonderes Aufgabengebiet ist die Vermittlung besonderer Kenntnisse auf den Fachgebieten der Fachanwaltsordnung.
 
Fachanwaltsbezeichnungen können derzeit für das Arbeitsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Versicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Medizinrecht, Transport- und Speditionsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht, Informationstechnologierecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht erlangt werden.

Das DAI berät und unterstützt den Rechtsanwalt über die Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung hinaus. Zahlreiche Praktiker- und Aussprachetagungen dienen der Fortbildung im Sinne von § 15 der Fachanwaltsordnung.

Das DAI sucht die Kooperation mit Lehrstühlen der Universitäten und gestaltet mit diesen wissenschaftliche und praxisbezogene Seminare wie, z.B. Praktikerseminare mit dem Lehrstuhl für Steuerrecht an der Ruhr-Universität in Bochum. Die Zusammenarbeit mit weiteren Universitäten ist geplant.