Die erste notarielle Fachprüfung wird in der Woche vom 4. bis zum 8. Oktober 2010 stattfinden.
Um Ihre Vorbereitung abzurunden, bietet das DAI einen intensiven Klausurenkurs an, der die zeitliche Struktur der schriftlichen Prüfung nachbildet und die Absolvierung von vier Aufsichtsarbeiten unter Prüfungsbedingungen ermöglicht. Die Klausuren werden von Referenten des Deutschen Notarinstituts nach den allgemeinen Vorgaben des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer erstellt. Der Klausurenkurs wird in
Bochum, Kiel und Heusenstamm bei Frankfurt/M. in der Woche vom
2. bis zum 6. August 2010 angeboten. Wie in der notariellen Fachprüfung sind Schreibtermine der fünfstündigen Klausuren
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag (jeweils 9.00 - 14.00 Uhr). Die Arbeiten werden anschließend ausführlich korrigiert, benotet und mit einer instruktiven Musterlösung versehen an Sie zurück gesandt.
Der Klausurenkurs wird sich an folgende Vorgaben für die notarielle Fachprüfung halten:
Die Aufgabenkommission bei dem Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer hat auf ihrer Sitzung am 22. März 2010 in Berlin folgende Vorgaben für die Gestaltung von Aufgabenvorschlägen für den schriftlichen Teil der notariellen Fachprüfung beschlossen:
1. Jede schriftliche Prüfungsaufgabe soll einen einheitlichen Sachverhalt behandeln. Der Sachverhalt der Aufgabenstellung kann auch aus einem vorgegebenen Urkundsentwurf und/oder einer Zwischenverfügung oder aus Schriftstücken zu einem laufenden gerichtlichen Verfahren bestehen.
2. Zu diesem Sachverhalt sollen die Kandidaten ein Gutachten als Schwerpunkt der Klausurbearbeitung anfertigen. Im Anschluss daran ist ein Teilentwurf einer Urkunde zu formulieren. Er kann einzelne Bestimmungen sowie formale Urkundsbestandteile wie den Urkundseingang oder den Schlussvermerk beinhalten. Damit sollen die Kandidaten ihre Befähigung unter Beweis stellen, eine wirksame und zweckmäßige Urkunde zu errichten.
3. Im Anschluss an das Gutachten und den Teilentwurf einer Urkunde kann die Aufgabenstellung Zusatzfragen sowohl zum materiellen Recht als auch zum Berufs- und Beurkundungsrecht, zum Kostenrecht, zum Steuerrecht oder zu anderen Rechtsgebieten enthalten.
4. Für den Prüfungsstoff ist § 7a Abs. 4 S. 1 BNotO maßgeblich. § 5 NotFV, der die Einzelheiten des Prüfungsstoffes regelt, ist bei der Erarbeitung von Aufgabenvorschlägen zu beachten.
Die Aufgabenkommission hat ferner beschlossen, folgende Hilfsmittel bei der Anfertigung der schriftlichen Prüfungsarbeiten zuzulassen:
1. Textsammlung "Deutsche Gesetze" von Schönfelder (Loseblattsammlung oder gebundene Ausgabe) nebst Ergänzungsband
2. Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch von Palandt
3. Textsammlung zum Steuerrecht (Beschlussfassung dazu folgt)
Die Zulassung einer steuerrechtlichen Textsammlung bedeutet nicht, dass das Steuerrecht eine hervorgehobene Stellung in den Anforderungen der Prüfungsaufgaben einnimmt. § 5 Abs. 2 NotFV bleibt unberührt.
In den zugelassenen Hilfsmitteln dürfen weder Anmerkungen oder Markierungen eingetragen noch Einlegeblätter, Register o.ä. eingefügt sein.
Bitte beachten Sie, dass die zugelassenen Hilfsmittel nicht vom DAI gestellt werden.
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