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| Fachinstitut für Wirtschaftsrecht | |
| Die Bedeutung des Wirtschaftsrechts in der anwaltlichen Praxis ist unumstritten. Bei der Beratung in seinen vielfältigen Teilbereichen stellen sich dem Anwalt täglich neue Herausforderungen, denen er nur gewachsen ist, wenn er die tagesaktuelle Situation in Rechtsprechung und Gesetzgebung kennt und künftige Entwicklungen sicher übersehen kann. Wie in keinem Rechtsgebiet sonst fordern Mandanten von ihren wirtschaftsrechtlich tätigen Anwälten eine fehlerlose Beratung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. | |
| Wer dabei sicher und souverän die Materie beherrschen will und hohe Haftungsrisiken vermeiden möchte, muss sich regelmässig fortbilden. Wie kein anderes Rechtsgebiet zeigt das Wirtschaftsrecht eine immer weiter fortschreitende Spezialisierung und Ausfaltung. Seit 1994 erfüllt das Fachinstitut für Wirtschaftsrecht im Deutschen Anwaltsinstitut den konstant ansteigenden Fortbildungsbedarf. Durch neue Fachanwaltschaften sind im Laufe der Zeit aus diesem Institut weitere, besonderen Bereichen des Wirtschaftsrechts gewidmete Fachinstitute hervorgegangen, wie das Fachinstitut für Handels- und Gesellschaftsrecht oder das Fachinstitut für Gewerblichen Rechtsschutz. | |
| Wie bei allen anderen Fachinstituten ist es auch beim Fachinstitut für Wirtschaftsrecht das Ziel, dem anwaltlichen Nachwuchs als auch gestandenen Experten die anwaltliche Kompetenz im nationalen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht zu vermitteln. | |
| Um dieses Ziel zu erreichen, setzt das Fachinstitut für Wirtschaftsrecht in allen Veranstaltungen ausgewiesene Spezialisten mit großer praktischer Erfahrung und didaktischem Geschick als Referenten ein. So können die Teilnehmer sicher sein, jede für die Fortbildung aufgewendete Stunde produktiv für die tägliche Praxis umsetzen zu können. | |
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