| Das Verwaltungsrecht gehört zu den genuinen Beratungs-gebieten des Rechtsanwalts, wobei sich einerseits eine besonders starke Ausdifferenzierung der einzelnen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts, andererseits aber auch eine hohe Konzentration der Beratungstätigkeit auf spezialisierte Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte, ergeben hat. Das Fachinstitut für Verwaltungsrecht ermöglicht seit seiner Errichtung im Jahre 1983 einer größeren Zahl von Kollegen die Spezialisierung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts. Im Zentrum steht dabei die Durchführung des Intensivlehrgangs zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, der neben den Pflichtfächern des allgemeinen Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungsprozess- sowie des Staatshaftungsrechts die Kerngebiete der anwaltlichen Betätigungsfelder im Verwaltungsrecht abdeckt, nämlich das öffentliche Baurecht, das Umweltrecht, das Wirtschaftsverwaltungs- und Kommunalabgabenrecht. Er findet im einjährigen Turnus statt. |