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Fachinstitut für Verwaltungsrecht
 
Das Verwaltungsrecht gehört zu den genuinen Beratungsgebieten des Rechtsanwalts, wobei sich einerseits eine besonders starke Ausdifferenzierung der einzelnen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts, andererseits aber auch eine hohe Konzentration der Beratungstätigkeit auf spezialisierte Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte, ergeben hat. Das Fachinstitut für Verwaltungsrecht ermöglicht seit seiner Errichtung im Jahre 1983 einer größeren Zahl von Kollegen die Spezialisierung auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts. Im Zentrum steht dabei die Durchführung des Intensivlehrgangs zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, der neben den Pflichtfächern des allgemeinen Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungsprozess- sowie des Staatshaftungsrechts die Kerngebiete der anwaltlichen Betätigungsfelder im Verwaltungsrecht abdeckt, nämlich das öffentliche Baurecht, das Umweltrecht, das Wirtschaftsverwaltungs- und Kommunalabgabenrecht. Er findet im einjährigen Turnus statt.
 
Darüber hinaus veranstaltet das Fachinstitut für Verwaltungsrecht jährlich am letzten Januarwochenende die Jahresarbeitstagung für Verwaltungsrecht. Sie ist inzwischen zu einer allseits von der Fachwelt stark beachteten Begegnungsstätte der (Fach-)Anwaltschaft und der Richterschaft geworden. Im Plenarsaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat die Jahresarbeitstagung einen sehenswerten und repräsentativen Veranstaltungsort gefunden.
 
Intensivkurse zu einzelnen Spezialmaterien des Verwaltungsrechts und des öffentlichen Rechts allgemein runden das Veranstaltungsangebot ab.
 
 
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