| Das Verwaltungsrecht
gehört zu den genuinen Beratungsgebieten des Rechtsanwalts, wobei sich einerseits
eine besonders starke Ausdifferenzierung der einzelnen Gebiete des besonderen
Verwaltungsrechts, andererseits aber auch eine hohe Konzentration der Beratungstätigkeit
auf spezialisierte Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte, ergeben hat.
Das Fachinstitut für Verwaltungsrecht ermöglicht seit seiner Errichtung
im Jahre 1983 einer größeren Zahl von Kollegen die Spezialisierung auf dem
Gebiet des Verwaltungsrechts. Im Zentrum steht dabei die Durchführung des
Intensivlehrgangs zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem
Gebiet des Verwaltungsrechts, der neben den Pflichtfächern des allgemeinen
Verwaltungsverfahrens-, Verwaltungsprozess- sowie des Staatshaftungsrechts
die Kerngebiete der anwaltlichen Betätigungsfelder im Verwaltungsrecht abdeckt,
nämlich das öffentliche Baurecht, das Umweltrecht, das Wirtschaftsverwaltungs-
und Kommunalabgabenrecht. Er findet im einjährigen Turnus statt. |