| Mit der Einführung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht wird es nun auch möglich sein, in einem Fachgebiet, in dem traditionell erhebliche anwaltliche Arbeit geleistet werden muss, eine besondere Qualifikation zu erlangen und auszuweisen. Eine der besonderen Herausforderungen besteht dabei darin, dass das Verkehrsrecht ein Rechtsgebiet darstellt, welches in besonderem Maße fachübergreifende Themen beinhaltet und deshalb vom Berater Kenntnisse in sehr unterschiedlichen Bereichen verlangt. Es ist absehbar, dass zukünftig in der Regel Fachanwälte für Verkehrsrecht mit der Regulierung von Verkehrsunfällen, der Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen sowie bei Fahrerlaubnisfragen beauftragt werden. Der Fachanwalt wird ein bedeutendes und anerkanntes Gegengewicht zu den kommenden Regulierungsvereinbarungen sein, die nach Wegfall des Rechtsberatungsgesetzes entstehen werden, der Fachanwalt wird auch der akzeptierte Gesprächspartner der Versicherungen und der übrigen Unternehmer im Verkehrswesen sein. Das Deutsche Anwaltsinstitut will mit den angebotenen Lehrgängen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit geben, auch in diesem Fachgebiet die entsprechenden Qualifikationen zu erwerben. Gleichzeitig hat es aber nicht nur die auf die Qualifikation drängenden Kolleginnen und Kollegen im Blickfeld, sondern bietet zusätzlich durch andere Veranstaltungs- und Ausbildungsformen die Gelegenheit zur Aus- und Weiterbildung in einer sich rasant in ihrer Bedeutung ausdehnenden Materie. |