Zum Fachinstitut für Verkehrsrecht zurück zur Übersicht
 
Fachinstitut für Strafrecht
 
In den letzten Jahren hat sich mehr und mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass für die sehr heterogene anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Strafrechts fundierte Fachkenntnisse erforderlich sind, ohne die ein strafrechtliches Mandat nicht übernommen werden darf. Die Vermittlung dieser Kenntnisse ist Zielsetzung des Fachinstituts für Strafrecht. Gerade weil in der praktischen Ausbildung des Juristen das Strafrecht nicht den Raum einnimmt, der erforderlich wäre, um den Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden, muss ein Ausgleich geschaffen werden. Hierzu bietet das Fachinstitut sehr verschiedene Fortbildungsveranstaltungen an, die sich an den Bedürfnissen der Anwaltschaft einerseits und den Erfordernissen des Mandats im Strafrecht andererseits orientieren.
 
Die Angebotspalette umfasst dabei alle Fortbildungsmöglichkeiten von eintägigen Informationsveranstaltungen bis hin zu mehrwöchigen Lehrgängen. Zusätzlich bieten Aussprachetagungen die Möglichkeit zur Begegnung zwischen Strafverteidigern, Richtern und Staatsanwälten, um den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur zu diskutieren.
 
 
Zum Fachinstitut für Verkehrsrecht zurück zur Übersicht