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Fachinstitut für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 
In den vergangenen Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts zunehmend Spezialkenntnisse erforderlich sind. So wird die anwaltliche Praxis in beiden Teilbereichen immer stärker von der obergerichtlichen Rechtsprechung geprägt. Dies sowie der Umstand, dass das Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der juristischen Ausbildung nicht den Raum einnimmt, der erforderlich wäre, um den Anforderungen in der anwaltlichen Praxis gerecht zu werden, macht die Aneignung fachspezifischer, praxisnaher Kenntnisse vor Übernahme eines entsprechenden Mandats nahezu unumgänglich. Ziel des Fachlehrgangs Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist es, den in diesem Bereich tätigen Kollegen eine intensive, kompakte und praxisnahe Einführung in diese Spezialmaterie zu bieten. Der Fachlehrgang behandelt dabei anwaltsspezifisch alle relevanten Bereich des Fachgebietes Miet- und Wohnungseigentumsrecht entsprechend den in § 4 i. V. m. § 14 c der Fachanwaltsordnung nachzuweisenden besonderen Kenntnissen. Der Besuch des Fachlehrgangs ermöglicht damit u. a. den Erwerb und Nachweis der besonderen Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Darstellung und Erläuterung erfolgt anhand umfangreicher Arbeitsunterlagen, welche aktuelle Rechtsprechung und Literatur berücksichtigen, Gefahrenquellen aufzeigen und Lösungsvorschläge unterbreiten. Um dem wachsenden Fortbildungsbedarf auf diesen Gebieten gerecht zu werden, bietet das Deutsche Anwaltsinstitut hierauf aufbauend weitere Einzelveranstaltungen zu Spezialthemen und aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung an.
 
 
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