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Fachinstitut für Medizinrecht
 
Das Medizinrecht ist ein neues Rechtsgebiet und geht weit über das hinaus, was sich bisher in der Praxis unter den Stichworten „Arztrecht“ und „Arzthaftungsrecht“ eingebürgert hat. Es ist umfassend zu verstehen, gleichsam als Sammelbezeichnung der Rechtsnormen und deren Anwendung, die sich auf die Behandlung von Patienten durch dafür zugelassene Fachleute beziehen. Erfasst sind damit die Versicherten, wie die Leistungserbringer, die Hersteller von Medizinprodukten, wie das gesamte Berufsrecht der Heilberufe einschließlich des Rechts der Zugangsvoraussetzungen für Krankenhäuser und Apotheken. Medizinrecht ist eine Querschnittsmaterie. Der hier tätige Anwalt muss Spezialist in verschiedenen Teilgebieten sein. Dies – sowie das steigende Aufkommen an juristischem Beratungsbedarf und anwaltlicher Prozessvertretung – haben dazu geführt, dass der Fachanwalt für Medizinrecht im November 2004 in der Satzungsversammlung nahezu einstimmig beschlossen wurde. Das DAI hat die damit geschaffene Attraktivität des Fachanwalts für Medizinrecht aufgegriffen, und sogleich zu Beginn des Jahres 2005 den ersten Lehrgang für den Fachanwalt Medizinrecht angeboten. Wenig später erfolgte die Gründung des Fachinstituts für Medizinrecht. Seitdem veranstaltet das Fachinstitut – neben den Lehrgängen – zahlreiche Ganztagsseminare und jährlich die Jahresarbeitstagung für Medizinrecht, die dem interdisziplinären Charakter des Medizinrechts Rechnung tragen und auf die Bedürfnisse der anwaltlichen Praxis ausgerichtet sind. Ein Schwerpunkt der Veranstaltungen widmet sich der „Medizin im Medizinrecht“.
 
 
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