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Fachinstitut für gewerblichen Rechtsschutz
 
In modernen post-industriellen Gesellschaften hat ein Wirtschaftsbereich Bedeutung erlangt, der sich mit der Schaffung und dem Vertrieb immaterieller Güter befasst. In der vergangenen Wirtschaftsepoche war das Immaterialgüterrecht allenfalls ein von Patentanwälten beherrschter Nischenmarkt. Nun avanciert es mehr und mehr zum zentralen Bereich des Wirtschaftsrechts.
 
Jeder Anwalt, der die wirtschaftsrechtliche Beratung seiner Mandanten kompetent durchführen will, muss über sichere und aktuelle Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügen. So spielen neuere Vertragstypen, wie beispielsweise Softwareerstellungsvertäge, Outsourcing-Verträge oder Service-Level-Agreements inzwischen eine bedeutende Rolle auch in der allgemeinanwaltlichen Praxis.
 
Die neuen DAI-Fachinstitute für Gewerblichen Rechtsschutz, für Informationstechnologierecht und für Urheber- und Medienrecht vermitteln unseren Teilnehmern jenen Standard, der im internationalen Beratungsmarkt schon längst üblich ist und verlangt wird. Aber auch ausgewiesene Experten werden über neuere Entwicklungen aktuell informiert und erhalten somit das für die anwaltliche Praxis so notwendige Tageswissen.
 
Das Deutsche Anwaltsinstitut hat in den neuen Instituten entsprechende Fachlehrgänge unmittelbar nach dem Beschluss zur Einführung der neuen Fachanwaltschaften eingerichtet und bietet sie regelmäßig an. Daneben laufen Fortbildungsveranstaltungen, in denen der Fachanwalt seine Fortbildungspflicht nach § 15 FAO erfüllen kann.
 
In „neueren“ Rechtsgebieten ist eine stetige Angleichung der einmal erworbenen Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung absolut notwendig. Das Deutsche Anwaltsinstitut setzt nur solche Referenten ein, die über eine große praktische Erfahrung und gesichertes tagesaktuelles Wissen verfügen. Fortschrittliche Bewertungsverfahren überwachen fortlaufend den Qualitätsstandard. Somit kann jeder Teilnehmer sicher sein, den für ihn größten Nutzen aus unseren Fortbil-dungsveranstaltungen zu ziehen.
 
 
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