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Fachinstitut für Familienrecht
 
Das Fachinstitut widmet sich seit seiner Errichtung im Jahr 1995 der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Familienrechts. Erfahrene Referenten vermitteln praxisnah sowohl dem Einsteiger als auch dem qualifizierten Familienrechtsberater das nötige Know-how.
 
Jeder Teilnehmer erhält kompendiumsähnliche Arbeitsunterlagen, die erfahrungsgemäß auch nach den Tagungen als Nachschlagewerk genutzt werden. Das Institut führt Fachgebietslehrgänge zum Erwerb besonderer Kenntnisse im Sinne der Fachanwaltsordnung durch.
 
Das Familienrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, von einer zum Teil stark divergierenden Rechtsprechung der Obergerichte geprägt. Ziel unseres Instituts ist es, den im Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen ein möglichst umfassendes, juristisch fundiertes Fortbildungsangebot zu unterbreiten. Durchgängig wirken bei den Veranstaltungen erfahrene Referenten mit, die immer wieder durch Fallbeispiele, Checklisten und insbesondere auch die Darstellung der jeweiligen aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung eine praxisnahe Fortbildung gewährleisten.
 
 
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