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Fachinstitut für Europäisches Gemeinschaftsrecht und Internationales Recht
 
Bei der Gründung des Fachinstituts für Europäisches Gemeinschaftsrecht und Internationales Recht im Jahr 1989 ging man davon aus, dass das Europäische Gemeinschaftsrecht immer stärker die alltägliche Rechtspraxis in einer enger zusammenrückenden Welt bestimmen wird.
 
Das Fachinstitut widmet sich daher der Aufgabe, spezifische Kenntnisse im Europäischen Gemeinschaftsrecht, im eigentlichen Internationalen Recht und im Recht anderer Staaten zu vermitteln. Damit wird vor allem dem Teil der deutschen Anwaltschaft, der nicht durch inter­nationale Einbindung und bedeutendere internationale Mandatsbeziehungen von Anfang an international aus­gerichtet ist, Hilfe zur Erlangung der für dieses Arbeitsgebiet unbedingt erforderlichen fachlichen Kompetenz angeboten.
 
Erfolgreiche Veranstaltungen sind der regelmäßig angebotene Intensivkurs zum Europarecht oder der Kurs zum Verfahren vor den Europäischen Gerichten, die jeweils eine tief gehende Einführung in das Europäische Gemeinschaftsrecht ausschließlich aus dem Blickwinkel der deutschen anwaltlichen Praxis bieten.
Die ständig den neuesten Stand referierenden Seminare sind bisher vor allem als zuverlässige Serviceleistung von großen Teilen der Anwaltschaft wahrgenommen worden.
 
Das Fachinstitut hat beispielsweise die Wende in der DDR von Anfang an mit zahlreichen Veranstaltungen zum aktuellen Stand und zur Veränderung der früheren Rechtsordnung begleitet und damit seinerzeit die Anwaltschaft bei der rechtlichen Bewältigung der Wiedervereinigung erheblich unterstützt.
 
Das Fachinstitut bemüht sich, die Einsicht in die Fortbildungsnotwendigkeiten auf dem Gebiet des Internationalen Rechts zu fördern und deren Nutzen für die praktizierende Anwaltschaft in entsprechenden Veranstaltungen zu vermitteln. Typischerweise sagen Teilnehmer nach den Veranstaltungen übereinstimmend, dass die Praxisnähe für ihre tägliche Arbeit sehr deutlich wurde. Wie alle Fachinstitute des DAI ist auch das Fachinstitut für Europäisches Gemeinschaftsrecht und Internationales Recht darauf ausgerichtet, die Aspekte der anwaltlichen Praxis in den thematischen und didaktischen Mittelpunkt seiner Veranstaltungen zu stellen.
 
 
 
 
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