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| Fachinstitut für Erbrecht | |
| Nach vorsichtigen Schätzungen der Fachwelt umfasst das vererbliche Vermögen in Deutschland im nächsten Jahrzehnt ca. 1,5 Billionen Euro. Dieses auch wirtschaftliche Phänomen hat die Anziehungskraft des „Erbrechts“ schlagartig ansteigen lassen. Sie korrespondiert mit der als notwendig verstandenen Einführung des „Fachanwalts für Erbrecht“. Hiermit wird der gesellschaftlichen Entwicklung und auch dem steigenden Bedarf an Beratung und Prozessvertretung durch Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Erbrechts Rechnung getragen. | |
| Das DAI bietet seit Einführung dieser neuen Fachanwaltschaft im November 2004 fortlaufend erbrechtliche Fachlehrgänge an. Diese vermitteln Praxiswissen von der Annahme des erbrechtlichen Mandats bis zu unvermeidbaren Spezialfragen aus dem Erbschaftsteuerrecht. Der neue Fachanwalt für Erbrecht wird interdisziplinär mit Steuerberatern und Notaren kooperieren oder sich Spezialwissen zusätzlich aneignen. Auch diesem Fortbildungsbedarf wird das DAI mit zahlreichen Einzelveranstaltungen zu ausgewählten Themen gerecht. | |
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