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Fachinstitut für Bau- und Architektenrecht
 
Das Bau- und Architektenrecht steht im Schnittstellenbereich von Recht und Technik. Baubegleitende – projektsteuernde – juristische Beratung sowie eine fundierte Prozessführung erfordert Juristen, die das materielle Baurecht mit Normen der VOB oder HOAI ebenso wie die Mechanismen der öffentlichen Vergabe oder des Vertragsmanagements zumindest in den wesentlichen Strukturen beherrschen. Mit gleicher Gewichtung sollte das Interesse an Bauphysik und die Kenntnis typischer Schwachstellen im Baubereich den Anwalt im Baurecht charakterisieren.
 
Nicht erst seit Einführung der neuen Fachanwaltschaft bietet das DAI einen Fachlehrgang Bau- und Architektenrecht an, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets wie in § 4 i. V. m. § 14 e der Fachanwaltsordnung festgelegt, erfasst. Neben dem Fachlehrgang Bau- und Architektenrecht gibt es Seminare unter dem Stichwort „Praxis-schwerpunkt Baurecht“, welche in besonderem Maße Expertenwissen im Schnittstellenbereich vermitteln.
 
 
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