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Bank- und Kapitalmarktrecht

Zulässigkeit von Bankentgelten

Referierende: Prof. Dr. Roman Jordans LL.M.

Fortbildungs-Nr.: 250106

Selbststudium (Text) Jederzeit 2,50h – nach § 15 FAO
Durch die bereits langanhaltende Negativzinsphase nimmt das Erwirtschaften von Entgelten an wirtschaftlicher Bedeutung für Kreditinstitute (und Bausparkassen) zu. Bei der Vereinbarung von Entgelten ist allerdings die Rechtsprechung des BGH, insbesondere des XI. Senats, zu beachten.
 
Dieser Online-Kurs will die grundlegende Rechtssituation zur (Un-)Zulässigkeit von Entgelten im bankrechtlichen Bereich darstellen und berücksichtigt dabei insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur (Un-)Zulässigkeit von Entgelten im bankrechtlichen Bereich.
 
Die Rechtsprechung, insbesondere des BGH, unterscheidet bei der Überprüfung von formularmäßigen Entgeltvereinbarungen zwischen Banken und ihren Kunden zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden, wobei Preishauptabreden AGB-Klauseln sind, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und den dafür zu zahlenden Preis („Gegenleistung“) unmittelbar als Ausdruck des Grundsatzes der Privatautonomie regeln und deshalb nicht der materiellen Inhaltskontrolle unterliegen, sondern wie Individualvereinbarungen nur der Kontrolle anhand allgemeiner Regelungen wie §§ 134 u. 138 BGB unterliegen.
 
Den Gegensatz dazu stellen kontrollfähige Preisnebenabreden dar. Diese vereinbaren keine Vergütung für eine Leistung, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird. Vielmehr wird hier eine Entgeltregelung getroffen, durch die allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abgewälzt werden. Preisnebenabreden unterliegen der materiellen Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB und anhand des Transparenzgebots (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Einordnung einer Entgeltklausel als Preisnebenabrede führt in der Praxis in aller Regel zur Unwirksamkeit der Klausel, da für die genannten Tätigkeiten nach der Rechtsprechung grundsätzlich keine Vergütung verlangt werden kann.
 
Vor diesem Hintergrund kommt den in diesem Online-Kurs dargestellten Themen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu.
 
Aktualisiert im Juli 2023.
Prof. Dr. Roman Jordans LL.M.

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Regulärer Kostenbeitrag

99,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

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