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Verkehrsrecht

Illegal beschaffte Beweismittel im Verkehrsrecht und ihre prozessuale Verwertbarkeit

Referierende: Andreas Krämer

Fortbildungs-Nr.: 154206

Online-Vortrag LIVE 03.07.2024 10:00 Uhr -
12:45 Uhr
2,50h – nach § 15 FAO
Prospekt

Online

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Insbesondere seit dem Urteil des BGH vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertung von unzulässigen DashCam-Aufnahmen, ist auch im Verkehrsrecht die Frage, ob illegal beschaffte Beweismittel gleichwohl als Beweismittel herangezogen werden können in den prozessualen Focus gerückt. Auch die moderne Technik durch Smartphones macht es möglich Gespräche heimlich aufzunehmen oder Fotos und Filmaufnahmen unbemerkt zu tätigen. Daneben engagieren Versicherer bei „verdächtigen“ Personenschäden Privatdetektive mit der Überwachung von Geschädigten oder erlangen Gesundheitsdaten „auf dem kurzen Dienstweg“. Sind auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse verwertbar oder aber eine „Frucht des verbotenen Baums“? Schließlich finden im verkehrsstraf- und bußgeldrechtlichen Bereich grenzwertig beschaffte Beweismittel Eingang in die Akten. Wann gilt dabei das Verwertungsverbot des § 136a StPO? Das Seminar will daher für die Probleme der Verwertbarkeit solcher Beweismittel sensibilisieren und Argumentationshilfen liefern, einer Verwertbarkeit zu widersprechen oder auch zu bejahen.
Mit diesem eLearning-Angebot können Sie den Vortrag des Referenten live über das Internet verfolgen. In einem moderierten Chat haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre Fragen an den Referenten zu stellen. In einer übersichtlichen Oberfläche werden der Referent im Video, dazu die Folien der Präsentation sowie der textbasierte Chat angezeigt.

Pause 11:30 - 11:45 Uhr

Andreas Krämer

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Regulärer Kostenbeitrag

135,00 € (USt.-befreit)

Ermäßigter Kostenbeitrag

Im Anmeldeformular wird ein ermäßigter Kostenbeitrag für bestimmte Gruppen angezeigt. Soweit zutreffend kann die Ermäßigung dort ausgewählt werden